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Funktionsverbgefüge
30.5.2026
B1
Funktionsverbgefüge bestehen aus einem Nomen und einem Verb.
Richtig
Falsch
"Zur Verfügung stellen" ist ein Funktionsverbgefüge.
Richtig
Falsch
Funktionsverbgefüge sind typisch für die Alltagssprache.
Richtig
Falsch
"In Betracht ziehen" bedeutet "consider".
Richtig
Falsch
Funktionsverbgefüge ersetzen oft ein einfaches Verb.
Richtig
Falsch
"Zum Ausdruck bringen" = "ausdrücken".
Richtig
Falsch
Funktionsverbgefüge werden selten im Schriftdeutschen verwendet.
Richtig
Falsch
"In Kraft treten" bedeutet "to take effect".
Richtig
Falsch
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