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Ein Konkurrent verwendet in seiner Werbung geschützte Begriffe, die Ihrer Marke ähneln. Schreiben Sie ein formelles Abmahnschreiben an den Konkurrenten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Inhaber der eingetragenen Marke SprachGenius (Markenregisternummer 302026012345) sehe ich mich gezwungen, Sie wegen eines Wettbewerbsverstoßes abzumahnen. In Ihrer Werbung vom 15. Mai 2026 verwenden Sie die Bezeichnung SprachGenius AI, die mit meiner Marke nahezu identisch ist und eine erhebliche Verwechslungsgefahr darstellt. Durch dieses verwechslungsfördernde Aufreten wird der gute Ruf meiner Marke geschädigt, und es entsteht ein unnötiger Wettbewerbsnachteil. Meine Kunden könnten leicht davon ausgehen, dass Ihre Dienstleistung von meinem Unternehmen stammt oder damit wirtschaftlich verbunden ist. Besonders problematisch ist, dass Ihre Dienstleistung ein sehr ähnliches Leistungsangebot wie mein Unternehmen bereitstellt, was die Verwechslungsgefahr zusätzlich erhöht. Ich fordere Sie daher auf, die Verwendung der Bezeichnung SprachGenius AI unverzüglich einzustellen und bis zum 10. Juni 2026 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser Erklärung müssen Sie sich verpflichten, die Nutzung der Marke künftig zu unterlassen und für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro zu zahlen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, werde ich ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einleiten und einen Rechtsanwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
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