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Ihr Nachbar hat eine Überwachungskamera installiert, die auch Ihr Grundstück filmt. Sie fordern die Beseitigung.
Sehr geehrter Herr Nachbar,
ich wende mich an Sie wegen der Überwachungskamera, die Sie am 10. Mai 2026 an Ihrer Hausfassade montiert haben. Diese Kamera ist so ausgerichtet, dass sie nicht nur Ihr eigenes Grundstück erfasst, sondern auch meinen Eingangsbereich, meine Terrasse und einen Teil meines Gartens, was eine erhebliche Beeinträchtigung meiner Privatsphäre darstellt. Durch die permanente Videoüberwachung fühle ich mich in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, das durch das Grundgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich geschützt wird. Meine Familienmitglieder und ich fühlen uns permanent beobachtet, ohne dass ein nachvollziehbarer Grund für diese weitreichende Überwachung unseres gesamten Grundstücks vorliegt. Ich fordere Sie daher auf, die Kamera so umzurichten, dass mein Grundstück künftig nicht mehr erfasst wird, oder sie vollständig zu entfernen. Die Beseitigung dieser Datenschutzverletzung sollte bis zum 20. Juni 2026 erfolgt sein. Eine Änderung der Kameraausrichtung wäre der einfachste Weg, die Privatsphäre meiner Familie zu schützen. Sollte die Kamera bis zu diesem Termin nicht korrekt ausgerichtet oder entfernt worden sein, werde ich mich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden und rechtliche Schritte einleiten, um meine Privatsphäre und die meiner Familie nachdrücklich zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
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