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Ein Handwerker hat bei Ihnen eine neue Küche eingebaut, aber die Arbeiten sind mangelhaft. Sie fordern die Nachbesserung schriftlich und setzen eine angemessene Frist.
Sehr geehrter Herr Meier,
Am zwanzigsten April zweitausendsechsundzwanzig haben Sie bei mir den Einbau einer vollständigen Einbauküche abgeschlossen, wie aus dem Werkvertrag mit der Auftragsnummer fünfundvierzigsechshundertachtundfünfzig ausdrücklich hervorgeht. Leider weisen die erbrachten Arbeiten erhebliche und offensichtliche Mängel auf, die ich hiermit formell beanstanden möchte. Die Arbeitsplatte weist eine messbare Unebenheit von fünf Millimetern auf, die bereits mit einer Wasserwaage genau gemessen wurde. Außerdem schließt eine Schranktür nicht richtig, sodass die Dichtung sichtbar hervorsteht und ein Luftzug entsteht. Hinzu kommt, dass der Geschirrspüler fachlich nicht ordnungsgemäß angeschlossen wurde, obwohl diese Leistung im Vertrag ausdrücklich enthalten war. Diese Mängel wurden bereits am fünfundzwanzigsten April von mir schriftlich und photographisch festgestellt. Ich fordere Sie hiermit auf, diese Mängel bis zum fünfzehnten Juni zweitausendsechsundzwanzig fachgerecht und vollständig zu beseitigen. Sollte die Nachbesserung nicht fristgerecht erfolgen, werde ich den Werklohn gemäß Paragraph sechshundertdreiunddreißig des Bürgerlichen Gesetzbuchs mindern und ein unabhängiges Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Die Kosten dieses Gutachtens wären Ihnen selbstverständlich zuzurechnen. Ich hoffe, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden können, und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung des Nachbesserungstermins.
Mit freundlichen Grüßen
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